Antrag auf anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten


Verfasst von: Schulleitung am 06 Mai 2026
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Ihre Kinder haben von den Klassenleitungen die neuen Anträge auf anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten erhalten. Voraussetzung ist eine Entfernung von mindestens 3,5 km zwischen Wohnort und Schule, wohnhaft in Brandenburg/Havel. Die Anträge für Schülerinnen und Schüler mit wohnhaft in PM sind wie gehabt zu stellen. 
Bitte beachten Sie die aktuelle Änderung:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat zum 01.01.2026 die Jahreskarte (=Jahresticket mit Einmalzahlung) abgeschafft. Als Alternative besteht die Möglichkeit ein VBB-Abo abzuschließen. Sofern Sie auf dem Antrag das Abo ankreuzen, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, jedoch keinen Coupon. In diesem Fall müssen Sie mit diesem Bescheid zu den Verkehrsbetrieben und dort einen Antrag auf ein VBB-Abo stellen. Nur so erhalten Sie die Ermäßigung von 60% auf die Fahrkarten. Laut dem Informationsschreiben von den Verkehrsbetrieben ist der Antrag auf das VBB-Abo spätestens bis zum 15.06.2026 bei den Verkehrsbetrieben einzureichen, da die Bewilligung einer ermäßigten Fahrkarte immer an das laufende Schuljahr gebunden ist. 
In der Anlage finden Sie den Blanko-Antrag und das Informationsschreiben der Verkehrsbetriebe zur weiteren Verwendung.
Den Link zum Abo-Antrag finden Sie hier: www.vbbr.de/antrag
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung der Nicolaischule 

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