Verfasst von: Schulleitung am 28 Nov 2025
An unserer Schule besteht ein generelles Verbot in Bezug auf das Mitführen und Benutzen von sogenannten “Zahnstochern mit Geschmack".
Es besteht neben der allgemeinen Verletzungsgefahr auch ein hohes Suchtpotenzial, da die Zahnstocher aromatisiert und zum Teil mit Nikotin versetzt sein können.
Die Schülerinnen und Schüler werden in den Klassenleiterstunden entsprechend belehrt. Zuwiderhandlungen ziehen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich.