Liebe Eltern,
aus gegebenem Anlass
weise ich noch einmal nachdrücklich auf meine
Belehrung bezüglich des
Präsenzunterrichts vom Schuljahresbeginn hin:
Sobald Ihr Kind Krankheitssymptome hat, darf es die Schule nicht besuchen! Die Krankmeldung
erfolgt wie in den letzten Wochen praktiziert. Ein ärztliches Attest (Krankschreibung) ist nicht
zwingend notwendig, der Arztbesuch liegt in Ihrem Ermessen. Nach Abklingen der Symptome darf
die Schule wieder besucht werden.
Hinzu kommt in Anbetracht der aktuellen pandemischen Entwicklung das Folgende:
Sollten Sie Kenntnis erhalten, dass Ihr Kind in irgendeiner Weise Kontakt zu einer infizierten oder
auch wahrscheinlich infizierten Person hatte, so ist der Schulbesuch ebenso untersagt! Wenden Sie
sich in diesem Fall an Ihren Hausarzt/ Kinderarzt und klären Sie das weitere Vorgehen ab!
Informieren Sie uns unmittelbar!
Passen Sie auf sich und Ihre Familien auf, bleiben Sie gesund!
Ich melde mich auf diesem Wege, wenn dies notwendig wird.
Mit freundlichen Grüßen
M. Eckhardt