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Schulordnung/Hausordnung der

Nicolaischule - Städtische Oberschule

 

 

I.     Präambel

 

 

II.    Klassenraumregeln

 

 

III.   Hausordnung

      

A Unterricht

      

B Pausenregelung

      

C Ordnung im Gebäude

      

D Verhalten auf dem Schulgelände

      

E Entschuldigungen/Freistellungen/Zuspätkommen

      

F Alarm

      

G Verbote

      

H Sanktionen

 

       I Abschlussbemerkungen

 

 

 

 

 

I. Präambel

 

Unsere Schule ist ein Lern- und Lebensort, an dem alle Lernenden und Lehrenden ein Recht auf persönliche Unversehrtheit haben. Darum bemühen wir uns um Rücksicht, Freundlichkeit, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Verständnis gegenüber dem anderen. Uns ist bewusst, dass man nur in einer friedfertigen und angstfreien Atmosphäre gut lehren und lernen kann. Probleme und Konflikte tragen wir gewaltfrei aus.

Wir Lehrer und Eltern wollen unsere Schüler zu jungen Menschen erziehen, die in der Lage sind selbständig, eigenverantwortlich und leistungsbereit zu handeln.

Nur wenn sich alle Beteiligten daran halten, wird uns das gelingen:

 

Wir Lehrer wollen konsequent aber auch tolerant und freundlich mit unseren Schülern umgehen, den Unterricht so planen und gestalten, dass sich Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft entwickeln können.

Wir halten die Gremienbeschlüsse als Voraussetzung für einheitliches Handeln ein.

 

Wir Schüler begegnen unseren Mitschülern und Lehrern freundlich, tolerant und respektvoll. In die Entwicklung unserer Schule als Lern- und Lebensort versuchen wir uns aktiv einzubringen und tragen durch unser Verhalten und unsere Mitarbeit zum Gelingen des Unterrichts bei.

 

Wir Eltern kooperieren mit der Schule, zeigen unser Interesse, indem wir Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien unserer Kinder kontrollieren. Außerdem tragen wir Beschlüsse und Verabredungen mit aber auch notwendige Sanktionen.

 

Wir als Schulleitung kontrollieren die Qualität von Unterricht, sowie die Einhaltung von Beschlüssen aber sanktionieren auch Fehlverhalten.

 

Ziel ist eine gute Schul- und Klassenatmosphäre, indem wir uns mit Achtung begegnen und wertschätzend miteinander umgehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Klassenraumregeln

 

 

- Ich bin mit dem Stundenbeginn

  arbeitsbereit.

 

- Ich ziehe die Jacke aus, nehme die

  Kopfbedeckung

  ab und nehme die Mappe vom Tisch.

 

- Ich esse nicht und kaue nicht

  Kaugummi.

 

- Handys, MP3-Player, I-Pods und entsprechendes

  Zubehör benutze ich nicht.

  

- Ich verhalte mich im Unterricht so, dass ich die

  anderen nicht störe.

 

- Ich nehme den anderen nichts weg.

 

- Ich arbeite im Unterricht mit.

 

- Ich gehe mit dem Eigentum der Schule

  sorgsam um. Festgestellte Schäden

  melde ich sofort dem Lehrer.

 

III. Hausordnung

A Unterricht

 

- Der Unterricht beginnt in der Regel 7:50 Uhr (Abweichung nach Plan).

- Alle Schülerinnen und Schüler warten bis 7:45 Uhr auf

  dem Schulhof. Der Aufenthalt im Schülercafé ist

  Schülern, die Verkehrs bedingt sehr zeitig in der Schule sind, gestattet.

- Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihre

  Unterrichtsräume.

- Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder Lehrer im

  Unterrichtsraum, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im

  Lehrerzimmer oder im Sekretariat.

- Während der Unterrichtszeit verhalten sich im Schulgebäude alle ruhig.

- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet Hausaufgaben zu erledigen.

  Schülerinnen und Schüler, die aus irgendeinem Grund ihre Hausaufgaben nicht

  angefertigt haben, teilen dies dem Lehrer/der Lehrerin zu Beginn der Stunde mit.

  Versäumte Hausaufgaben werden in der folgenden Stunde nachgereicht.

- Werden Hausaufgaben mehrfach nicht erledigt oder Arbeitsmaterialien wiederholt

  vergessen, werden pädagogische Maßnahmen zum Nacharbeiten angeordnet.

- Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht wegen Krankheit versäumt haben,

  holen so bald wie möglich den versäumten Lernstoff nach, erkundigen  sich wegen

  Klassenarbeiten und sprechen bei Problemen mit dem Fachlehrer.

- Bei nachhaltigen Störungen des Unterrichts können Schülerinnen und Schüler von

  der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Eine solche Situation ist

  dann gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler durch anhaltende oder wiederholte

  Äußerungen oder Aktivitäten den Unterrichtsablauf erheblich beeinträchtigen oder

  zum Erliegen bringen. Die Lehrerin/ der Lehrer teilt in diesem Fall mit, wohin diese

  sich zu begeben haben und welche Aufgaben erledigt werden müssen.

- Beim Besuch der Schule tragen Schülerinnen und Schüler für den Unterricht

  angemessene Kleidung (z. B. keine Militär-, Disco- oder Strandkleidung).

 

B Pausenregelung

 

- Beim Verlassen des Unterrichtsraumes wird dieser in ordentlichem Zustand

  verlassen. Die Lehrerin/der Lehrer verlässt den Raum als Letzte/r und

  schließt diesen ab. Der Ordnungsdienst der Klasse bzw. des Kurses wischt die

  Tafel ab. In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das

  Schulgebäude.

- „Regenpausen“ werden durch ein dreimaliges Klingelzeichen angekündigt. Die

  Schülerinnen und Schüler können sich dann auch in den Klassenräumen oder auf

  den Fluren aufhalten.

- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich auf dem Schulhof und im

  Gebäude rücksichtsvoll zu verhalten und weder sich selbst noch andere zu

  gefährden.

- In den großen Pausen ist Zeit zum Frühstücken, zur Erholung und Bewegung.

- Mehrere Aufsichten betreuen die Schülerinnen und Schüler während der

  Hofpausen.

  Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer  ist unbedingt Folge zu leisten.

- Der Turnhallenbereich kann erst zu Beginn des Sportunterrichts betreten werden.

- Die Toiletten sind während der Pausen geöffnet. Im Notfall kann man während des

  Unterrichts einen Toilettenschlüssel im Sekretariat erhalten.

 

C Ordnung im Gebäude

 

- Alle Mitglieder der Schule achten auf ein freundliches und sauberes

  Erscheinungsbild der Schule. Das heißt insbesondere, dass alle den eigenen Müll

  selbst entsorgen und aktiv dazu beitragen, dass weniger Müll anfällt.

- Fundsachen werden, sofern sie niemandem aus der eigenen Klasse oder dem

  eigenen Kurs gehören, beim Hausmeister abgegeben.

- Geld und andere Wertsachen sollten weder in den Umkleideräumen noch auf den

  Fluren noch in den Klassenräumen aufbewahrt werden (Diebstahlgefahr).

- Am Ende jedes Schultags werden die Stühle auf die Tische gestellt;

  Fachlehrer/Fachlehrerinnen achten darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist und die

  Fenster geschlossen sind.

- Das Mittagessen wird im Essenraum eingenommen. Am Essen können nur

  Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die eine gültige Essenmarke vorlegen.

  Für das Abräumen und Säubern der Tische ist jede Schülerin, jeder Schüler selbst

  verantwortlich. Jacken sind auszuziehen, an die entsprechenden Haken zu hängen

  und Mützen abzunehmen.

- Das Schülercafé ist täglich von 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet. Der Verkauf an

  Schülerinnen und Schüler findet ausschließlich in der 2. großen Pause statt.

- Nur Schüler, die persönlich etwas zu erledigen haben (fragen, melden, abgeben,

  abholen), sollen das Sekretariat betreten. Alle Schülerinnen und Schüler verhalten

  sich im Sekretariat ruhig und der Sekretärin gegenüber höflich.

 

D Verhalten auf dem Schulgelände

 

- Auf dem Schulgelände ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr für

  Schülerinnen und Schüler das Motorrad- und Fahrradfahren nicht gestattet. Mofas

  und Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Einstellplätzen abgestellt.

- Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit Erlaubnis gestattet.

- Jahreszeitlich bedingt ist das Werfen von Kastanien, Eicheln, Schneebällen u. ä.

  verboten.

- Auf dem Schulgelände wird anfallender Müll nur in den dafür vorgesehenen

  Behältern entsorgt.

- Schulfremde Personen dürfen sich während der Unterrichtszeit nach Anmeldung im

  Sekretariat auf dem Schulgelände und im Schulgebäude aufhalten.

 

E Entschuldigungen/Freistellungen/Zuspätkommen

 

- Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht versäumen, müssen von den Eltern

  schriftlich entschuldigt werden. Die Entschuldigung muss den jeweiligen

  Klassenlehrern unverzüglich am ersten Tag des Wiedererscheinens vorliegen. Eine

  frühere mündliche oder fernmündliche Mitteilung ist spätestens am zweiten Tag des

  Fehlens erforderlich. Die Schule kann ggf. ein ärztliches Attest anfordern.

- Wird eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit als krank

  entlassen, ist ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mitzubringen. Die

  Fachlehrerin/der Fachlehrer vermerkt die Entlassung im Klassenbuch.

- Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn einer Unterrichtsstunde nicht anwesend

  sind, gelten als verspätet und werden wie alle fehlenden bzw. verspäteten Schüler

   ins Klassenbuch eingetragen.

- Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit vor dem Ende eines

  Unterrichtstages nach Hause entlassen werden wollen, melden sich im Sekretariat.

- Die Entlassung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nur nach telefonischer

  Rücksprache mit einem Personensorgeberechtigten.

- Arztbesuche sollten in der Regel außerhalb des Unterrichts stattfinden. Lässt es

  sich nicht vermeiden, muss der Schüler/die Schülerin eine Mitteilung der Eltern vor

  dem Termin beim Klassenleiter vorlegen.

- Sollen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden, kann auf

  schriftlichen Antrag der Eltern eine Beurlaubung von bis zu drei Tagen vom

  Klassenleiter ausgesprochen werden. Beurlaubungen bis zu 4 Wochen sind nur

  durch die Schulleiterin möglich. Beurlaubungsanträge über mehr als 4 Wochen

  werden vom zuständigen Schulrat entschieden. Alle Anträge sind im Regelfall

  mindestens 14 Tage vorher beim Klassenleiter einzureichen.

- kann ein Schüler, der zum Unterricht zu spät kommt, den Grund dokumentieren, ist

  er vom Fachlehrer zum Unterricht zuzulassen. Kann er keinen Grund

  dokumentieren, darf er nicht mehr an der laufenden Unterrichtsstunde teilnehmen.

 

F Alarm

 

- Die Sicherheitseinrichtungen im Schulgebäude müssen jeder Zeit funktionstüchtig

  sein. Die Auslösung von Not- und Alarmanlagen ist nur für den Ernstfall

  vorgesehen. Ein Missbrauch kann die Sicherheit der anderen Schulangehörigen

  gefährden, ist strengstens untersagt und wird zur Anzeige gebracht.

  Bei Feueralarm (Sirene) verlassen alle unverzüglich das Schulgebäude auf den

  vorgegebenen Fluchtwegen und begeben sich klassen- bzw. kursweise auf den

  dafür vorgesehenen Platz.

 

G Verbote

 

- In den Gebäuden und auf dem Schulgrundstück gilt ein Rauchverbot ohne

  Ausnahmemöglichkeit sowie im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen

  außerhalb des Schulgrundstücks.

- Es ist verboten, Waffen aller Art (Kampfspray, Messer, Schlagring, usw.) auf das

  Schulgelände und in das Schulgebäude mitzubringen und zu benutzen. Bei

  Verstößen ist mit einer polizeilichen Anzeige zu rechnen.

- Die Nutzung elektronischer Gegenstände wie Handys, MP3-Player etc. incl.  

  Zubehör ist im Unterricht verboten.

  Bei Zuwiderhandlungen werden unverzüglich Erziehungs- und Ordnungs-

  maßnahmen eingeleitet.

- Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülerinnen und

  Schülern, Lehrpersonal oder anderem Personal gemacht und veröffentlicht werden.

  Der Austausch von Gewaltvideos u. Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das

  Persönlichkeitsrecht wird ebenfalls zur Anzeige gebracht.

- Das Mitbringen, der Gebrauch und die Weitergabe bzw. der Vertrieb von Drogen

  (einschließlich Alkohol) jeglicher Art ist verboten. Verstöße gegen das

  Betäubungsmittelgesetz haben ohne Ausnahme strafrechtliche Konsequenzen.

  Darüber hinaus wird auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes

  Brandenburg eine Ordnungsmaßnahme durchgeführt.

- Das Mitbringen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf dem Schulgelände

   ist untersagt.

- Das Anbringen von Graffitis jeglicher Art ist verboten.

 

H Sanktionen

 

- Hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel:

 

1. Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere

            1. das Gespräch und die Ermahnung

            2. die Gelegenheit der Wiedergutmachung (z. B. Reinigungsarbeiten)

            3. die Eintragung des Fehlverhaltens in das Klassenbuch

            4. die Missbilligung des Verhaltens durch eine schriftliche Mitteilung an die

               Eltern

            5. die Wegnahme von Gegenständen bis zum Ende der Unterrichtsstunde

               oder des Unterrichtstages (z. B. Handy, MP3-Player), Abholung durch

               Eltern bei der Schulleitung

            6. zeitweiliger Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde

            7. Anordnung von Nacharbeit

 

2. § 64 (2), (3), (4), (5) Ordnungsmaßnahmen (Brandenburgisches Schulgesetz)

 

3. polizeiliche Anzeige mit strafrechtlicher Verfolgung bei groben Verstößen und

   Zuwiderhandlungen

 

I Schlussbemerkungen

 

- Das Verhalten in der Turnhalle, auf dem Sportplatz, in den Medienräumen und

  naturwissenschaftlichen Kabinetten, im Essenraum und Schülercafe` werden

  gesondert geregelt (s. Anlagen).

- Alle Regelungen gelten auch für schulische Veranstaltungen, wie Projekttage,

  Wanderfahrten, Schulfeste usw.

- Wir achten alle gemeinsam auf die Einhaltung unserer Schulordnung, die wir

  zusammen erstellt haben und deren Grundlage das Schulgesetz des Landes

  Brandenburg ist. Die von uns beabsichtigte und geschaffene Lernsituation ist nicht

  allein für uns jeden Tag wichtig, sondern sie prägt auch das Bild unserer Schule in

  der Öffentlichkeit.

- Die vorstehenden Regelungen sollen der Orientierung und der Erleichterung des

  Schullebens dienen. Sie können und sollen geändert werden, wenn sich dies nach

  Prüfung als zweckdienlich erweist.

 

 

Inkrafttreten am 31.08.2009

 

 

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Lehrerkonferenz                                                                Elternkonferenz

 

 

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Schülerrat                                                                           Schulleitung


  Update: 17. Nov 2009

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